Stellplatzordnung

Stellplatzordnung für Reisemobilstellplatz

Herzlich willkommen auf unserem Reisemobilstellplatz an der FrankenTherme im Kurort Bad Königshofen. Damit Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich wird, bitten wir Sie, im Interesse aller Wohnmobilgäste, die nachstehende Stellplatzordnung einzuhalten.

Die Benutzung des Stellplatzes für Reisemobile ist nur gestattet nach Anmeldung bei:

  • Information im Foyer der FrankenTherme, Montag – Freitag: von 08:00 bis 19:00 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag: von 10.00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • dem Platzwart der FrankenTherme mit Ausgabe von Berechtigungsschild und Sanitär-Schlüssel

Ruhezeiten

Ruhezeiten sind bitte von 22.00 Uhr – 7.00 Uhr einzuhalten. In diesen Zeiten ist die Benutzung von Musikinstrumenten oder Tonwiedergabegeräten in gedämpfter Lautstärke zu gestalten, so dass andere Personen nicht gestört werden. Lärmbelästigungen und das Bewegen der Fahrzeuge während der Nachtruhe sind bitte auf das Notwendigste zu beschränken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Stellplatzgebühr

Die Stellplatzgebühr beträgt 16,00 Euro pro Übernachtung und Reisemobil inklusive Kurbeitrag. Bei Kuren und Anwendungen im Hause ermäßigt sich der Betrag auf 15,00 Euro pro Übernachtung und Reisemobil.

Strom

Stromversorgung erfolgt über die Stromsäulen, Einwurf von 1,00 Euro = 1,00 Kwh.

Pfand

Den Schlüssel für die Duschen/Sanitäranlagen und für den Müllplatz erhalten Sie bei der Anmeldung an der Gästeinformation, ebenfalls das Berechtigungsschild. Als Pfand für Berechtigungsschild und Schlüssel sind bei der Anmeldung 20,00 Euro zu hinterlegen. Das ausgehändigte Berechtigungsschild ist gut sichtbar hinter einer Scheibe Ihres Wohnmobils anzubringen.

Abmeldung

Vor der Abreise erfolgt die Abrechnung der Stellplatzgebühr an der Information der FrankenTherme unter Rückgabe des Berechtigungsschildes und des Schlüssels und unter Verrechnung des Pfandes.

  • Bei Nicht-Rückgabe des Schildes: keine Pfandrückgabe
  • Bei Schlüsselverlust ebenfalls keine Pfandrückgabe

Verlassen Sie den Stellplatz bitte so, wie Sie ihn angetroffen haben.

Zusätzliche Fahrzeuge z.B. PKW oder Anhänger

Mitgeführte Anhänger und PKW’s sind ohne Gebühr außerhalb des Wohnmobilplatzes auf einem Parkplatz abzustellen.

Wohnwagen

Gäste mit Wohnwagen können zu Kurzwecken, bei Inanspruchnahme von Behandlungen im hauseigenen Therapie- und Wellnessbereich sowie in Kombination mit dem Besuch der FrankenTherme einen Stellplatz auf unserem Reisemobilstellplatz  reservieren und belegen. Stellplätze für Wohnwagen sind ausschließlich die Plätze 18 – 21  und 97 – 103.

Zelt & Vordächer

Zelte sind auf unserem Reisemobilstellplatz nicht gestattet. Vordächer und Markisen können innerhalb der eigenen Parzelle mit ausreichendem Abstand angebracht werden.

Tiere

Hunde sind erlaubt, ohne zusätzliche Gebühr, jedoch auf dem Platz unbedingt an der Leine zu führen. Eine Verunreinigung der gesamten Anlage ist zu vermeiden bzw. Kot zu entfernen. Hundetüten sind am Stellplatz vorhanden. Zuwiderhandlung kann zum Stellplatzverweis führen.

WC und Sanitäranlagen

Die Benutzung der Sanitäranlagen ist kostenlos. Es ist darauf zu achten, dass sich am Boden keine Wasserpfützen bilden, welche die Anlage verunreinigen. Die Türen sind bitte immer geschlossen zu halten. Die Dusche können Sie mit Münzweinwurf (0,50 Euro = 3 Min. Wasserlaufzeit) benutzen. Es ist mit den Geräten sorgsam umzugehen und nach den Gebrauchsanweisungen zu verfahren. Für die Benutzung von Waschmaschine (3,00 Euro ) und Trockner (3,00 Euro) sind Wertmarken an der Information erhältlich.

Trinkwasser

Brauchwasser kann an der Zapfstelle vor den Sanitäranlagen durch Einwurf von 0,10 Euro für ca. 7 Liter entnommen werden.

Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungsanlage steht Ihnen gegen Entgelt zur Verfügung. Einwurf: 2 Euro für ca. 70 Liter. Die CamperClean –Station am neuen Stellplatzbereich ist gegen ein Entgelt von 2 Euro zu nutzen. Verunreinigung beim Entsorgen ist zu unterlassen, Wasser nachzuspülen und Geruchsbildung zu vermeiden. Kassettentoiletten dürfen nicht am Wasserhahn des Handwaschbeckens der Toiletten und an der Brauchwasser-Zapfsäule nachgespült werden.

Feuer

Offene Feuer wie Grill oder Feuerkorb sind auf dem Stellplatz nicht erlaubt. Untersagt ist auch ein Silvesterfeuerwerk am Stellplatz.

Müllplatz

Die Müllentsorgung ist laut Aushang (Trennvorschriften) vorzunehmen. Glas und Dosen sind bitte in der Zeit von 8.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends in die Müllcontainer zu werfen, bzw. zu entsorgen. Auf Sauberkeit am Müllplatz ist zu achten. Allgemeine Sauberkeit auf dem Reisemobilplatz ist eine Selbstverständlichkeit. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Sachbeschädigung

Sachbeschädigungen durch unsachgemäßes oder fahrlässiges Verhalten sind unverzüglich der Kur-Betriebs-GmbH mitzuteilen.

Reservierungen

Reservierungen eines Stellplatzes sind bei einem Aufenthalt von mindestens 14 Tagen oder der Inanspruchnahme von Anwendungen im Therapie- oder Wellnessbereich möglich und werden durch das Personal der FrankenTherme durchgeführt. Die Reservierung eines gewünschten Platzes können wir damit nicht garantieren. Reservierte Plätze dürfen nur bis zum Reservierungsdatum belegt und Reservierungsschilder nicht vertauscht werden.

Serviceleistungen

Für Technische Serviceleistungen am Platz steht Ihnen Herr Stühler unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: +49 175 9109494. Gasservice durch unseren Platzwart: Montag, Mittwoch und Freitag von 19:30 Uhr bis 20.00 Uhr ohne Voranmeldung am Müllplatz.
Bäckerservice: täglich, außer dienstags um 8.00 Uhr direkt auf dem Reisemobilstellplatz ohne Vorbestellung.

Parken innerhalb einer Parzelle

Bitte Parken Sie Ihr Reisemobil innerhalb der vorgegebenen Markierung/Parzelle mit ausreichend Sicherheitsabstand zum benachbarten Reisemobil. Pro Parzelle ist nur ein Fahrzeug zulässig.

Schwarzparker

Schwarzparker sind unerwünscht und werden polizeilich verfolgt. Der Fahrweg zum Wohnmobilstellplatz ist auf jeden Fall freizuhalten, da es sich hier um einen Rettungsweg handelt. Alle Fahrwege und Rangierbereiche sind freizuhalten. Den Anweisungen des Personals der FrankenTherme und des Platzwartes ist Folge zu leisten. Das Parken auf der Zufahrt zum Stellplatz und den angrenzenden PKW-Parkplätzen ist ebenfalls kostenpflichtig.

Platzverweis

Die Kur-Betriebs-GmbH ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stellplatz oder zum Wohl der anderen Gäste erforderlich erscheint.

Verbesserungsvorschläge

Für Anregungen sind wir jederzeit aufgeschlossen und dankbar.

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